Einwegplastik-Verbot in den Niederlanden: Die wichtigsten Fragen & Antworten zu den Maßnahmen
Der weltweite Trend ist klar: Einwegplastik wird immer weiter reduziert, da der Nutzen und die Auswirkungen auf die Umwelt im Ungleichgewicht stehen. In Deutschland müssen bereits Mehrwegalternativen in Gastronomien angeboten werden. Doch wie reagieren andere Länder auf die starke Umweltverschmutzung durch Einwegplastik?
Die Niederlande haben sich verpflichtet, den Verbrauch von Einwegplastik drastisch zu reduzieren und setzen damit ein Zeichen für eine nachhaltige Zukunft. Wie das konkret aussieht, welche Regeln es in unserem Nachbarland gibt und was das für die niederländische Gastronomie bedeutet, erfährst du hier.
Hintergrund des niederländischen Einwegplastik-Verbots
Plastikbecher und Einwegbecher sind Symbole unserer Wegwerfkultur. Ihre Verwendung belastet nicht nur die Umwelt, sondern stellt auch eine Gefahr für die Tierwelt dar. Die Einwegplastik-Verbot-Regelungen zielen darauf ab, diese Gefahren zu minimieren. In den Niederlanden werden laut dem niederländischen Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft täglich 19 Millionen Becher und Behälter nach einmaligen Gebrauch weggeworfen. Die Regierung der Niederlande erkannte die Notwendigkeit von Maßnahmen und entwickelte im Laufe der Jahre eine umfassende Strategie zur Eindämmung dieses Problems. Basierend auf der Einwegkunststoffrichtlinie ((EU) 2019/904) über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt möchte die niederländische Regierung nun aktiv zur Reduzierung von Plastikabfällen beitragen. Die niederländische Regierung setzt unter anderem durch ein Verbot von Einwegbechern und Behältern mit einer Beschichtung aus Plastik auf eine nachhaltige Zukunft.
Welche Einwegplastik-Verbot-Regelungen gibt es in den Niederlanden?
Welche Regelungen gelten, hängt von dem Angebot und der Situation ab, in der die Einwegbehälter herausgegeben werden. Wir beleuchten einmal anhand verschiedener Szenarien, in denen unterschiedliche Reglungen greifen, das Einwegplastik-Verbot in den Niederlanden.
1. In der Gastronomie
Ob ein:e Kund:in vor Ort isst oder trinkt muss anders betrachtet werden, als wenn die Kund:innen die Speisen und Getränke abholen oder sich liefern lassen. Mal angenommen du wärst ein:e Gastronom:in in den Niederlanden. Folgendes würde dann für dich gelten:
Abholung und Lieferung:
Bestellt ein:e Kund:in in den Niederlanden Essen und/oder Trinken zum abholen oder lässt sich die Bestellung liefern, muss er oder sie entweder die Einwegbehälter bezahlen, solange sie Plastik enthalten, oder er oder sie muss alternativ auf die Mehrwegalternative mit Rückgabesystem zurückgreifen oder seine/ihre eigenen Behälter zum Befüllen mitbringen. Du, als Gastronom:in in den Niederlanden, bist dazu verpflichtet den Aufpreis für die Einwegbehälter auf der Rechnung gesondert aufzuführen und musst die Möglichkeit einer wiederverwendbaren Alternative anbieten.
Verzehr vor Ort:
Bestellt ein:e Kund:in in den Niederlanden Speisen und Getränke für den Verzerr vor Ort musst du, als Gastronom:in in den Niederlanden, wiederverwendbares, waschbares Geschirr anbieten oder deinen Kunden:innen ermöglichen ihre eigenen Behälter mitzubringen und befüllen zu lassen. Die Ausgabe von Einwegbehältern aus Plastik für den Verzerr vor Ort ist seit Ende 2023 untersagt.
2. Supermärkte, Einzelhandel und Kiosk
Bei Supermärkten, Bäckereien, Metzgereien, Gemüsehändlern oder im Kiosk, in denen kein vor Ort Verzerr vorgesehen ist, sprich es gibt keine Terrasse, Tische oder Bar, zahlen die Kund:innen für Einwegbehälter mit Kunststoffanteil, in denen abgepackte Speisen und Getränke fertig zum Verzerr sind und keiner weiteren Zubereitung benötigen. Hierzu zählen zum Beispiel Eiskaffee, Mahlzeitensalate oder Sandwiches. Essen, welches vor dem Verzerr beispielsweise in der Mikrowelle erhitzt werden muss zählt nicht dazu und darf ohne Mehrkosten in Plastikverpackungen verkauft werden. Auch hier muss der Einwegbehälter mit Kunststoffanteil gesondert auf der Rechnung aufgeführt werden. Sobald ein:e Einzelhändler:in dieser Kategorie eine Möglichkeit für den Verzerr vor Ort anbietet, darf dort kein Einwegbehälter mit Kunststoffanteil ausgegeben werden und der/die Einzelhändler:in muss Mehrwegoptionen anbieten oder das Mitbringen eigener Behälter gestatten.
3. Büros, Firmen, Institutionen
Für Ämter, Unternehmen und Institutionen, die potenziell eine Kantine oder Cafeteria haben, gilt das Verbot von Einwegbehältern mit Plastikanteil seit 2024. Ab diesem Jahr müssen hier waschbare Tassen, Gläser sowie Geschirr und Besteck bereitgestellt werden. Alternativ kann die Möglichkeit einer Mehrwegalternative eröffnet oder das Mitbringen von eigenen Behältern ermöglicht werden.
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Ausnahmen vom Einwegplastik-Verbot vor Ort in den Niederlanden
Es gibt zwei Ausnahmen, in denen Unternehmen eine Nutzung von Einwegbehältern mit Plastikanteil gestattet wird. Die erste Ausnahme sind Gesundheitseinrichtungen oder geschlossene Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser. Sie dürfen aufgrund von Sicherheits- und Hygienevorschriften weiterhin Einwegbehälter mit Kunststoffanteil verwenden, solange diese für die Patient:innenversorgung vor Ort genutzt werden. Das Besucherrestaurant einer solchen Einrichtung ist von dieser Ausnahme ausgeschlossen und unterliegt den Regelungen für die Gastronomie.
Die zweite Ausnahme sind Unternehmen, die ein Sammelsystem für hochwertiges Recycling einrichten. Unter hochwertigem Recycling versteht man das sammeln und wieder aufbereiten der gesammelten Behälter, sodass daraus neue Verpackungsmaterialen für Lebensmittel, sogenannte Lebensmittelkontaktmaterialien entstehen können. Bislang kam nur PET für hochwertiges Recycling in Frage, aber die Unternehmen müssen hier nachweisen können, dass sie im Jahr 2024 eine Sammelquote von 75% Einwegbehälter mit Kunststoffanteil erreichen und bis zum Jahr 2027 eine Sammelquote vom 90% oder mehr. Um von dieser Ausnahme Gebrauch zu machen muss eine vorige Meldung an das ILT, die niederländische Aufsichtsbehörde für menschliche Umwelt und Verkehr, erfolgen. Außerdem ist das Einrichten eines Sammelsystems für hochwertiges Recycling mit sehr hohen Kosten verbunden und empfiehlt sich daher nur für sehr große Unternehmen.
Ab wann gilt das Einwegplastik-Verbot in den Niederlanden?
Allgemein gibt es also zwei wichtige Zeitpunkte: Das Einwegplastik-Verbot in den Niederlanden für den Verzerr vor Ort trat ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Die Regelung für die Bepreisung der Einwegbehälter mit Plastikanteil von Essen und Trinken zum Mitnehmen gilt seit dem 1. Juli 2023. Das ILT kontrolliert seit diesen Zeitpunkten das Einhalten der neuen Regelungen und sieht sich vor Durchsetzungsmaßnahmen bei Missachtung der Regelungen, zum Beispiel in Form einer Strafe, anzubringen.
Welche Preise gelten für Einwegbehälter mit Kunststoffanteil?
Den Preis für die Einwegbehälter mit Kunststoffanteil können die niederländischen Unternehmen frei wählen. Die Verordnung der niederländischen Regierung nennt lediglich Richtwerte, an denen sich niederländische Unternehmen orientieren können. Laut dieser Richtlinien könnte ein Einwegbecher oder eine Einwegtasse mit Kunststoffanteil 0,25 € kosten; für eine Mahlzeit, die in mehreren Behältern verpackt sein kann sollte 0,50 € bezahlt werden und für Behälter mit Einzelportionen Gemüse, Obst, Joghurt, Aufstrich oder Soße würde 0,05 € fällig.
Neben der separaten Auflistung der Kosten für die Einwegverpackung auf der Rechnung müssen die niederländischen Unternehmen beim Verkauf der Einwegbehälter auf die richtigen Mehrwertsteuersätze achten. Es gilt für die jeweilige Verpackung derselbe Mehrwertsteuersatz, wie für das Produkt in der Verpackung. Das heißt beispielsweise ein Einwegbecher mit Kunststoffanteil für einen Kaffee kostet 0,25 € zzgl. 9% Mehrwertsteuer (Satz für Lebensmittel, Kaffee und Softdrinks in den Niederlanden). Ein Einwegplastikglas, in welchem Wein oder Bier verkauft wird, kostet 0,25 € zzgl. 21% Mehrwertsteuer (Satz für alkoholische Getränke in den Niederlanden).
Welche Einwegbehälter und Einwegverpackungen sind von dem Einwegplastik-Verbot in den Niederlanden betroffen?
Alle Einwegbehälter die ganz oder teilweise aus Plastik bestehen sind von dem Einwegplastik-Verbot betroffen. Darunter fallen auch alle Papierbehälter die mit Kunststoff oder Biokunststoff beschichtet sind oder zugesetzte Polymere beinhalten.
Welche Einwegbehälter kann man in den Niederlanden kostenlos an seine Kunden abgeben?
Ausgenommen von dem Einwegplastik-Verbot und damit auch kostenfrei an Endverbraucher abzugeben sind wiederverwendbare Becher und Behälter, auch wenn sie aus Kunststoff bestehen, flexible Lebensmittelverpackungen wie Folien und Beutel und Einwegbehälter aus plastikfreien Materialien wie Holz oder Papier ohne Kunststoffanteil.
Wie ist das Einwegplastik-Verbot in Deutschland umgesetzt?
Die Niederlande sind nicht allein in ihrem Kampf gegen Einwegplastik. In Deutschland gilt seit Juli 2021, wie in der ganzen EU, das Einweg-Plastikverbot für Einwegprodukte aus Kunststoff. Falls dich das Thema interessiert und du mehr erfahren willst empfehlen wir dir den Artikel zum Einwegplastik-Verbot 2021, da gibts hilfreiche Tipps zum vermeiden von Plastik im Alltag.
Seit Anfang 2023 besteht in Deutschland ebenfalls die Pflicht von Mehrwegalternativen in der Gastronomie. Wenn Deutschland nun also nachziehen und wie die Niederlande ein Verbot auf Einwegplastik verhängen würde, wäre die Infrastruktur für Mehrwegalternativen, zumindest in der Gastronomie, bereits vorhanden. Ein Verbot oder eine Preiserhebung auf Einwegplastik für den schnellen Konsum unterwegs fördert ein bewussteres Verhalten und den Umgang mit Essen und vielleicht führt es indirekt dazu, dass Produkte die verzerr-fertig zum Verkauf stehen weniger nachgefragt werden und so Einwegplastikmüll vermieden werden kann.
Insofern können wir uns in Deutschland einiges bei unserem Nachbarland, den Niederlanden, abgucken und die Entwicklung dieser neuen Maßnahmen beobachten und Learnings daraus ziehen. Falls du dich in der Zwischenzeit schonmal nach der passenden Mehrwegalternative für deinen Gastronomiebetrieb umsehen willst, haben wir hier einen spannenden Vergleich von Mehrwegsystemen erstellt.
Unser Fazit: Das Niederländische Einwegplastik-Verbot ist ein guter Weg in eine plastikfreie Zukunft
Das Einwegplastik-Verbot in den Niederlanden ist mehr als eine gesetzliche Maßnahme. Es ist eine breitflächige Umstellung verschiedenster Institutionen und eine großflächige Annäherung und Umstrukturierung der Mehrweginfrastruktur in den Niederlanden.
Gastronom:innen, Einzelhändler:innen und Endverbraucher:innen müssen erkennen, dass ab dem 1. Januar 2024 Einwegbehälter mit Kunststoffanteil für den Verzerr vor Ort in den Niederlanden verboten sind und für Einwegbehälter mit Kunststoffanteil, die für unterwegs gedacht sind, gesonderte Kosten fällig werden. Außerdem stellt die Pflicht, Mehrwegalternativen anzubieten, eine große, nicht nur finanzielle, Umstellung in der Infrastruktur vieler kleiner Unternehmen dar.
Außer dem kostspieligen Einrichten eines Sammelsystems für hochwertiges Recycling führt für viele Unternehmen kein Weg an den neuen Regelungen zur Reduzierung des Einwegplastiks der Niederlande vorbei und es lohnt sich früher oder später einen genaueren Blick auf die Thematik zu werfen, um die individuelle, bestmögliche Alternative zu Einwegplastik für das jeweilige Unternehmen zu finden.
Auf den ersten Blick erscheinen die Regelungen zum Einwegplastikverbot in den Niederlanden kompliziert aber wir sind der Meinung, sobald jedes Unternehmen seinen Weg mit den Regelungen gefunden hat, kann diese Umstellung viel Einwegplastik und damit Plastikmüll vermeiden und ein Schritt in eine plastikfreie Zukunft für die Niederlande weisen.
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